Reinigungsfirma gründen: So gelingt es!

Sie können sich relativ einfach als Reinigungskraft selbstständig machen oder eine Reinigungsfirma gründen. Auch ein gutes Einkommen lässt sich damit erwirtschaften – aber es erfordert Selbstdisziplin und Ausdauer.

Wie immer gilt: Aller Anfang ist schwer. Daher bekommen Sie in diesem Artikel viele nützliche Informationen und Tipps dazu, wie Sie eine eigene Reinigungsfirma gründen oder sich als Reinigungskraft selbstständig machen können.

Denn selbst ist die Frau, selbst ist der Mann: Wenn Sie das auch so sehen, dann sind sie hier richtig. In​ unserem Online-Kurs zeigen wir Ihnen außerdem, wie Sie Ihre eigene Gebäudereinigung gründen können.

Welche Voraussetzungen braucht es um zu gründen?

Der Weg in die Selbständigkeit steht generell jedem offen. Aber Sie sollten sich im Vorfeld unbedingt ein paar Gedanken darüber machen, ob Sie für diesen Schritt bereit sind.

Sein eigener Boss zu sein hat viele Vorteile. Bringt aber auch deutlich mehr Verantwortung. Denn nun sagt ihnen niemand mehr, was sie wann zu tun haben. Dafür können Sie sich die Zeit für manche Aufgaben freier einteilen.

Bevor Sie also zum Gewerbeamt gehen oder beim Notar eine Kapitalgesellschaft (UG / GmbH) eintragen lassen, sollten Sie sich zumindest einige der folgenden Fragen im Register „Was sind die richtigen Voraussetzungen um zu gründen?“ stellen und möglichst ehrlich beantworten.

Was sind die richtigen Voraussetzungen um zu gründen?
  • Wissen Sie, warum Sie eine eigene Reinigungsfirma gründen bzw. Sie sich selbständig machen wollen?
  • Haben Sie eine ungefähre Vorstellung davon, was auf Sie vor, während und nach der Gründung zukommt?
  • Können Sie diszipliniert und eigenständig arbeiten, auch wenn Sie gerade einmal keine Lust haben sollten?
  • Sind Sie wissbegierig und bereit, sich in neue Themen einzuarbeiten (Buchhaltung, Kundenaquise, Marketing, Führungsarbeit, usw.)?
  • Bringen Sie Ausdauer und Durchhaltevermögen mit?
  • Geben Sie bei ungeplanten Problemen schnell auf oder spornt es Sie erst recht an, diese Hindernisse zu überwinden?
  • Sind Sie belastbar und bringen Sie berufliche Erfahrung und/oder Qualifikationen zum Gründen einer Reinigungsfirma mit?
  • Haben Sie eine Marktanalyse zu Standort, Konkurrenz und Spezialisierung der Gebäudereinigung durchgeführt?
  • Können Sie sich zur Kundengewinnung gut selbst vermarkten?
    Verfügen Sie über ausreichend Startkapital für die Startphase?
  • Haben Sie eine Vision darüber, wo es mit Ihrer Reinigungsfirma hingehen soll?

Natürlich sollen Sie die oben stehenden Fragen nicht abschrecken. Nur eine gewisse Vorbereitung hilft dabei, nicht komplett ins kalte Wasser zu springen.

Sie müssen wissen, worauf Sie sich einlassen und es auch wirklich wollen. Denn wenn Sie die richtige Motivation, berufliche Erfahrung und Lernbereitschaft mitbringen gilt: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Insbesondere bei letzterem, dem Weg zum eigenen Reinigungsunternehmen, können wir Ihnen​ helfen.

Welche Kosten erwarten mich?

Womöglich die interessanteste Frage für alle, die sich zum ersten Mal mit der Gründung einer Firma auseinander setzen.

Abhängig von Ihrer gewählten Rechtsform des Unternehmens, erwarten Sie bereits bei der Gründung einige Kosten. Keine Sorge: Wenn Sie jetzt noch nicht genau wissen, was mit der Rechtsform gemeint ist, dann ist das überhaupt nicht schlimm. Wir versuchen auch hier, Licht ins Dunkel zu bringen.

Um eine Reinigungsfirma gründen zu können, müssen Sie eine Rechtsform auswählen. Dabei handelt es sich um unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen (z.B. zur Haftung), die sich damit für ihre Firma ergeben.

Generell können Sie für ihr Reinigungsunternehmen eine der folgenden drei Rechtsformen wählen:

  • Unternehmergesellschaft bzw. UG (haftungsbeschränkt)
  • GmbH
  • Einzelunternehmen

Eine kurze Erklärung hierzu haben wir Ihnen im Register „Die wichtigsten Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsformen“, sowie die ungefähren Gründungskosten,  zusammengetragen.

Die wichtigsten Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsformen

UG (haftungsbeschränkt)GmbHEinzelunternehmen
KurzbeschreibungDie UG ist eine Sonderform der GmbH. Sie ist für alle Unternehmer interessant, die mit wenig Startkapital und beschränkter Haftung eine Reinigungsfirma gründen möchten.Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Sie ist für alle Unternehmer interessant, die über ausreichend Startkapital verfügen und mit beschränkter Haftung eine Reinigungsfirma gründen möchten.Als Einzelunternehmer sind Sie eine Personengesellschaft und haften mit Ihrem Privatvermögen. Es eignet sich für alle Unternehmer, die schnell, einfach und ohne hohe Kosten starten wollen.
Kosten

min. 1 Euro Stammkapital plus Notarkosten, Handelsregister, Gewerbe & Eröffnungsbilanz durch Steuerberater

realistisch: mindestens 500-1000 EUR für Gründung

min. 25000 Euro Stammkapital für die Gründung plus Notarkosten, Handelsregister, Gewerbe & Eröffnungsbilanz durch Steuerberater

realistisch: mindestens 26000 EUR für Gründung

prinzipiell nur die Gebühr für Gewerbeanmeldung

 

realistisch: mindestens 100 EUR für Gründung

Vorteile+ kann theoretisch bereits mit einem Euro Stammkapital gegründet werden
+ idR. Haftung mit UG-Vermögen und nicht privatem Vermögen
+ Haftung mit Vermögen der Gesellschaft
+ hohes Ansehen und höhere Kreditwürdigkeit (höheres Stammkapital als UG)
+ kein Stammkapital zur Gründung notwendig
+ geringster bürokratischer Aufwand bei Kleingewerbe
+ nur Gebühr für Gewerbeanmeldung
Nachteile– geringeres Ansehen und geringere Kreditwürdigkeit (niedriges Stammkapital)
– Ansparpflicht bis 25.000 Euro um in GmbH umwandeln zu können
– mind. 25.000 Euro Stammkapital für Gründung benötigt
– höherer bürokratischer Aufwand bei Gründung, Buchhaltung und Bilanzierung
– Haftung mit Privatvermögen
– Wachstumspotential beschränkt
Mehr Infoszur UGzur GmbHzum Einzelunternehmen

 

Was Sie bei Ihrer Kalkulation noch berücksichtigen müssen.

Neben den Kosten, die bereits beim Notar, Gewerbeamt & Co anfallen, um eine Reinigungsfirma zu gründen, gibt es natürlich weitere Kostenpunkte. Denn bis jetzt haben Sie ja noch keine Ausrüstung, kein Firmenauto, kein Ladengeschäft, keine Website und so weiter.

Bei Ihrer Kalkulation sollten Sie deswegen auch die weiteren Investitionen sowie laufenden Kosten berücksichtigen. Insbesondere dann, wenn Sie als Einzelunternehmer beginnen wollen.

Wenn Sie mit einer UG oder GmbH eine Reinigungsfirma gründen, bietet es sich an, diese zusätzlichen Kosten bei der Einzahlung des Stammkapitals im Vorfeld zu berücksichtigen.

Wichtig ist nur, dass Sie das Geld zuerst auf Ihr Firmenkonto einzahlen und danach die Investitionen von dem Firmenkonto tätigen. Damit es eine klare Trennung von privatem und geschäftlichen Besitz gibt.

Das kann ansonsten vor allem im Fall einer Insolvenz wichtig werden. Daher sollten Sie unbedingt warten, bis die Gesellschaft nicht mehr „in Gründung“ ist, sondern richtig im Handelsregister eingetragen worden ist.

Dieser Punkt ist auch bei Haftungsfragen wichtig. Solange Sie noch „in Gründung“ sind, haften Sie mit ihrem Privatvermögen.

Kosten und mögliche Investitionen in der Übersicht
  • Kosten für Gründung (Notar, Gewerbeamt, usw.)
  • Ausrüstung für Ihre Reinigungsfirma
  • Stetige Kosten für Reinigungsmittel
  • Versicherungen / Steuern
  • Ggf. Personalkosten
  • Kosten für Betriebsauto und Benzin
  • Kosten für Buchhaltung, Steuerberatung und zu zahlende Steuern
  • Kosten für Website
  • Kosten für Marketing und Kundengewinnung
  • Rücklagen für die Anfangszeit bzw. Zeiten mit schlechter Auftragslage
Fördermöglichkeiten für das Gründen einer Reinigungsfirma

Für das Gründen einer Reinigungsfirma haben Sie außerdem die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten. Dafür gibt es generell sehr viele unterschiedliche Förderprogramme von Bund, Land, der EU oder auch privaten Trägern.

Allerdings ist meistens ein Businessplan notwendig. Insbesondere aber dann, wenn Sie finanzielle Hilfe über ein Kreditinstitut beantragen wollen. Schließlich müssen Sie ihr Konzept schlüssig darstellen können. Denn nicht überall macht das Eröffnen einer Reinigungsfirma Sinn (Konkurrenz, Standort, Nachfrage).

Aus diesem Grund hilft das Erstellen eines Businessplans auch Ihnen, um die allgemeine Ausgangslage zu analysieren und weitere Schritte für Gründungszeit und danach daraus abzuleiten.

Gründungszuschuss

Das vermutlich bekannteste staatliche Förderprogramm für Existenzgründer, die gerade arbeitslos sind, ist der Gründungszuschuss. Dabei richtet sich die Höhe des Zuschusses nach dem zuvor gezahlten Arbeitslosengeld 1 plus ein Beitrag von 300 Euro für die soziale Absicherung.

Den Gründungszuschuss können Sie über die Agentur für Arbeit beantragen, wenn Sie die richtigen Voraussetzungen mitbringen. Dort können Sie sich auch umfassend zum Thema Existenzgründung beraten lassen.

Beratungstermin bei der Agntur für Arbeit vereinbaren

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben dem Gründungszuschuss gibt es auch weitere Fördermöglichkeiten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Förderdarlehen zu günstigen Bedingungen, nicht rückzahlbare Zuschüsse (wie auch Gründungszuschuss), Bürgschaften und Beteiligungen.

Ein paar Beispiele für weitere Fördermöglichkeiten finden Sie in der folgenden Liste. Diese ist natürlich nicht vollständig. Eine umfangreichere Auflistung mit weiteren Infos zu den Programmen finden Sie im Existenzgründerportal des BMWi.

  • Beratungsförderung
  • ERP-Kapital für Gründung
  • ERP-Gründerkredit – StartGeld
  • KfW-Unternehmerkredit

Übersicht Förderprogramme

Reinigungsfirma gründen: Die nächsten Schritte

1. Firma beim Notar eintragen lassen (UG / GmbH)

Grob läuft die eigentliche Gründung einer UG / GmbH wie folgt ab. Zunächst vereinbaren Sie einen Termin mit einem Notar, um ihre Reinigungsfirma eintragen zu lassen. Dafür müssen Sie sich im Vorfeld für eine Rechtsform entscheiden (Siehe oben). Außer Sie beginnen als Einzelunternehmer. Dann entfällt der Termin beim Notar.

Für den Notartermin brauchen Sie:

  • den Namen der beteiligten Gesellschafter,
  • den Namen des Geschäftsführers,
  • den Namen Ihrer Reinigungsfirma,
  • den Unternehmensgegenstand,
  • das gewünschte Stammkapital.

Den gewünschten Namen ihrer Reinigungsfirma prüfen Sie am besten vor dem Gang zum Notar. Denn nicht alle Namen dürfen Sie ohne Weiteres verwenden. Ansonsten kann das Registergericht die Eintragung Ihrer Firma ablehnen. In dem Fall erhöhen sich die Kosten, da weitere Notartermine notwendig werden.

2. Firmenkonto eröffnen

Mit den beglaubigten Unterlagen, die Sie von Ihrem Notar erhalten haben, gehen Sie nun zu einer Bank. Denn Sie benötigen ein Firmenkonto, auf dem Sie – und ggf. die anderen beteiligten Gesellschafter – das angegebene Stammkapital einzahlen.

Sobald das komplette Stammkapital auf dem Firmenkonto ist, erhalten Sie einen Einzahlungsbeleg der Bank. Diesen übermitteln Sie an Ihren Notar, damit der Gründungsantrag an das Registergericht gegeben werden kann.

Als Einzeluntehmer (z.B. mit Kleinunternehmerregelung) brauchen Sie nicht zwangsweise ein eigenes Firmenkonto. Trotzdem empfiehlt es sich ein neues Konto zu eröffnen, um eine klare Trennung und bessere Übersicht über ihre geschäftlichen Tätigkeiten zu haben.

3. Gewerbe anmelden

Nachdem die Firmengründung abgeschlossen ist, müssen Sie ihre Reinigungsfirma – egal ob UG / GmbH oder als Einzelunternehmer – bei dem zuständigen Gewerbeamt anmelden. Das Gewerbeamt übermittelt ihre Angaben dann auch an das Finanzamt

4. Steuerliche Erfassung Finanzamt

Es wird nicht lange dauern, dann bekommen Sie Post von Ihrem Finanzamt zur steuerlichen Erfassung. Diese müssen Sie ausfüllen und an das Finanzamt zurückschicken. Daraufhin erhalten Sie ihre Steuernummer, die Sie zum Beispiel für Rechnungen benötigen werden.

Das Ausfüllen der Formulare für die steuerliche Erfassung können – und vielleicht sollten – Sie zusammen mit einem Steuerberater vornehmen. Insbesondere dann, wenn Sie als UG oder GmbH Ihre Reinigungsfirma gründen.

5. Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, Branchenverbände und Vereine

Nach Ihrer Eintragung im Handelsregister wird ihr Briefkasten sehr beliebt. Verschiedene Stellen werden sich bei Ihnen melden.

Leider auch viele „falsche“ Einrichtungen mit ungerechtfertigten Zahlungsaufforderungen. Bevor Sie also aufgrund eines Briefes irgendwelchen Zahlungsaufforderungen zustimmten, prüfen Sie bitte, ob das gerechtfertigt ist (Google Suche, Steuerberater, anderer Berater).

Außerdem müssen Sie Ihre Reinigungsfirma bei Berufsgenossenschaft und Handwerkskammer anmelden. Höchstwahrscheinlich bekommen Sie diesbezüglich auch Informationen per Post zugesendet.

Darüber hinaus kann es für Sie sinnvoll sein, einem Branchenverband wie dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) beizutreten

6. Kundengewinnung

Damit Sie so schnell wie möglich auch die ersten Einnahmen erzielen, brauchen Sie Kunden für Ihre ersten Reinigungsaufträge. Daher können Sie nicht früh genug damit beginnen, nach potenziellen Kunden Ausschau zu halten.

Dazu eignen sich unterschiedliche Kanäle. Mit einer eigenen professionellen Webseite und Online Werbemaßnahmen können Sie Aufträge im Internet generieren. Auf klassischem Weg können Sie Anzeigen in lokalen Zeitungen / Zeitschriften, an Werbetafeln, etc. platzieren.

Je nach Budget, Ausrichtung und Zielgruppe für Ihr Leistungsspektrum können Sie an dieser Stelle auch sehr kreativ werden.